Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AVYMA GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der digitalen Transformation, PLM-Beratung, CAD-Beratung, Automatisierung, KI-Entwicklung und Softwareentwicklung. (2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der digitalen Transformation. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. (3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. (2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme aller den Auftrag betreffenden Erklärungen und Entscheidungen befugt ist. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. (3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. (4) Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis erstattet.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht werden. (2) Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. (2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. (2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt werden. (3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 8 Geistiges Eigentum

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Dokumentationen und sonstige Materialien gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, soweit nicht anders vereinbart. (2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine Methoden, Werkzeuge und Know-how, die bei der Leistungserbringung eingesetzt oder entwickelt werden, auch für andere Kunden zu nutzen.

§ 9 Kündigung

(1) Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. (2) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.